Aktuelles
Für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner Nordrhein-Westfalens beginnt das neue Jahrtausend mit neuer Motivation für ihr ehrenamtliches Engagement: Am 01. Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesschlichtungsgesetz in Kraft. Die wesentlichsten Änderungen in Kürze: - Bei Zivilsachen mit einem Streitwert bis max. 600,00 € ist ohne vorherige Einschaltung des Schiedsamtes eine Klageeinreichung bei Gericht nicht mehr möglich,
- In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten muss nun zunächst vorgerichtlich beim Schiedsamt eine Einigung mit dem Gegner versucht werden,
- Ab dem 01.10.2000 können sich die Parteien in zivilrechtlichen Angelegenheiten beim Schiedsamt anwaltlich vertreten lassen, eine persönliche Erscheinenspflicht entfällt.

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