Zum Hauptinhalt springen

Wir über uns

Was bieten lokale Schiedsämter?
 

  1. Es gibt in jeder Stadt mehrere ehrenamtliche Schiedspersonen - aufgeteilt auf feste Schiedsamtsbezirke. Für die Zuständigkeit ist wichtig, wo ihr Streitgegner wohnt (Ort und Straße). Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht, beim Rechtsamt der Stadt oder direkt über uns.
  2. Schiedsämter arbeiten auf der Basis des Schiedsamtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und unterliegen der Fachaufsicht der Amtsgerichte.
  3. Für einige Fallgestaltungen ist - vor dem Gang zum Gericht - ein Schlichtungsversuch zwingend vorgeschrieben.
  4. Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und bürgerfreundlich.
  5. Wir arbeiten kostengünstig (siehe nächster Punkt).
  6. Wir arbeiten unparteiisch.
  7. Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Und wenn alles nichts hilft?
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei vielen Rechtsfällen zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.

Wir sind nicht unbezahlbar!
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.
Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für ca. 50,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

Was können Sie inhaltlich erwarten?
Schlichtungsverhandlungen sind Gespräche auf Augenhöhe - keine Verurteilungen. Sie sitzen zusammen mit dem Streitgegner bei der Schiedsfrau/dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre ihre Konfliktpunkte. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Wir bemühen uns, mit beiden Parteien zusammen eine Lösung des Problems zu erarbeiten, mit der beide Parteien einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet.

Unsere Erfolgsliste:
Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.
Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden Streitparteien zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide Parteien sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keine Sieger oder Besiegten. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Freunde, Bekannte handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren vertrauensvollen Umgang der Parteien miteinander.

Unsere Referenzen:
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist seit 1827 eine bestehende und funktionierende Einrichtung des Rechtssystems. Wir haben also eine lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.

Nach oben